Aktuell leben Sie in Österreich und sind online auf der Suche nach rezeptfreien PDE-5-Hemmern? Sie sollten sich auf keinen Fall dazu verleiten lassen, verschreibungspflichtige PDE-5-Hemmer ohne Rezept zu bestellen, denn sonst machen Sie sich strafbar.
Doch die diskrete Bestellung von Potenzmitteln ist für Sie möglich, auch ohne ein altmodisches Papierrezept von Ihrem Arzt in Österreich. Die Lösung ist ein legales Online-Rezept. Dokteronline.com steht Ihnen gemeinsam mit einem Online-Gesundheitsservice zur Seite.
So können Sie online mit einem Arzt in Kontakt treten und ein gültiges Rezept für einen PDE-5-Hemmer erhalten. Alles sicher und legal, auch für Sie als Österreicher. Und so funktioniert es.
Warum sind Potenzmittel (PDE-5-Hemmer) in Österreich rezeptpflichtig?
In die Wirkstoffklasse der PDE-5-Hemmer fallen verschiedene Potenzmittel wie Viagra oder Cialis. Potenzmittel kann ein Arzt einem erwachsenen Mann verschreiben, der von einer erektilen Dysfunktion betroffen ist.
Die Medikamente aus der Wirkstoffklasse der PDE-5-Hemmer sind alle hochpotent sowie hochwirksam und fallen daher in Österreich unter die Rezept- und Apothekenpflicht. Durch diese Regelung wird vom Gesetzgeber Sorge dafür getragen, dass auf den Schutz der Gesundheit des Anwenders geachtet wird.
Sie können einen PDE-5-Hemmer nur legal erwerben, wenn Ihnen ein Arzt ein gültiges Rezept ausstellt. Hierfür müssen Sie in Kontakt mit einem Arzt treten, der Sie über die Wirkung und Dosierung eines PDE-5-Hemmers aufklärt. Des Weiteren ist er dazu verpflichtet, Ihnen die verschiedenen Neben- und Wechselwirkungen aufzuzeigen.
Die Rezept- und Apothekenpflicht schützt Sie als Anwender außerdem auch davor, illegale und gesundheitsgefährdende Plagiate im Internet zu bestellen. Legen Sie in einer Apotheke ein gültiges und legal in der EU ausgestelltes Rezept vor, dann erhalten Sie auch immer einen originalen PDE-5-Hemmer, der in der EU zugelassen ist.
Hieraus folgt, dass die Rezeptpflicht für ein Potenzmittel (PDE-5-Hemmer) dem Schutz von Ihnen als Anwender dient und in keiner Art und Weise eine Bevormundung ist.
Darf ich rezeptpflichtige Potenzmittel (PDE-5-Hemmer) in Österreich online bestellen?
Österreich hat bei diesem Thema sehr eindeutige gesetzliche Regularien. Es ist verboten, online rezeptpflichtige Potenzmittel (PDE-5-Hemmer) zu bestellen. Hierbei gilt immer der Grundsatz, dass es darum geht, ob das Medikament in Österreich unter die Rezeptpflicht fällt.
Selbst wenn das Medikament in einem anderen Land rezeptfrei erworben werden kann und in Österreich verschreibungspflichtig ist, gelten die österreichischen Regeln. Halten Sie sich nicht an diese gesetzlichen Vorgaben, begehen Sie eine Straftat. Sie müssen mit rechtlichen Konsequenzen wie einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.
Es gibt jedoch eine gute Nachricht für Sie als Bürger der EU, denn Sie können sich geltendes EU-Recht zunutze machen. Innerhalb der EU gilt für Sie als Österreicher das Prinzip der freien Arztwahl. Für Sie bedeutet das konkret, dass Sie sich nicht von einem Arzt in Österreich behandeln lassen müssen. Sie können sich innerhalb der EU frei für einen Arzt entscheiden.
Jeder Arzt innerhalb der EU kann für einen EU-Bürger ein legales und gültiges Rezept z. B. für PDE-5-Hemmer ausstellen. Dieses Rezept kann für das aufgeführte Medikament in jeder Apotheke innerhalb der EU eingelöst werden.
Bei den Rezepten handelt es sich in der Regel um sogenannte Online-Rezepte, da diese im Rahmen einer virtuellen Konsultation mit einem Arzt ausgestellt werden. Ein Online-Rezept wird im Normalfall direkt an eine EU-Versandapotheke weitergeleitet, sodass Sie sich um nichts mehr kümmern müssen.
Das bedeutet, Sie müssen sich in Österreich nicht strafbar machen, um PDE-5-Hemmer online zu bestellen. Sie müssen lediglich auf ein flexibles Online-Rezept zurückgreifen. Dank der freien Arztwahl können Sie das erhaltene Online-Rezept in jedem Land der EU einlösen.
Potenzmittel (PDE-5-Hemmer) rezeptfrei online bestellen - die Gefahren
Bestellen Sie Potenzmittel (PDE-5-Hemmer) ohne das benötigte Rezept online, dann lassen Sie sich auf verschiedene Gefahren ein. Zunächst ist der Kauf ohne Rezept eine Straftat. Sie halten sich nicht an geltendes Recht innerhalb Österreichs. Daher müssen Sie mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.
Doch die rechtlichen Konsequenzen sind nicht alles, was auf Sie zukommt. Denn Sie nehmen auch eine Gefährdung Ihrer Gesundheit billigend in Kauf, wenn Sie sich auf illegale Angebote im Internet einlassen.
Originale und legale Potenzmittel (PDE-5-Hemmer) sind in Österreich immer verschreibungspflichtig. Werden sie Ihnen ohne Rezept zum Kauf angeboten, dann handelt es sich im Normalfall um gesundheitsschädigende und illegale Kopien. Diese werden häufig in Asien in fragwürdigen Produktionsverfahren hergestellt.
Das bedeutet, diese Tabletten durchlaufen nie die notwendigen Kontrollen und Zertifizierungen. Daher kann keine Aussage zu den Inhaltsstoffen oder möglichen Verunreinigungen mit Bakterien oder Schadstoffen getroffen werden.
Neben gesundheitsgefährdenden Plagiaten werden auch wirkstofffreie Placebos angeboten. Kaufen Sie diese, dann geben Sie Geld für eine vermeintliche Wirkung aus, die nie eintreffen wird.
Egal welches Risiko Sie eingehen, es ist immer zu hoch. Denn sowohl Ihre Freiheit als auch Ihre Gesundheit sind ein hohes und wertvolles Gut.
Gefahren im Überblick:
- Sie missachten das Gesetz und begehen eine Straftat.
- Sie kaufen ein illegales Produkt, das Ihrer Gesundheit Schaden zuführen kann.
- Sie nehmen ein Placebo ein und haben keinerlei Wirkung.
Online-Arzt-Praxis als Alternative um Potenzmittel sicher zu bestellen - Was ist Online-Rezept?
Das Internet ist voll von vollmundigen Versprechungen, dass es für Sie möglich ist, günstig und rezeptfrei Potenzmittel (PDE-5-Hemmer) online zu bestellen. Doch hierbei handelt es sich um alles andere als ein sicheres Angebot. Ganz im Gegenteil, dieser Kauf wäre eine Straftat und würde Ihre Gesundheit gefährden.
Und außerdem müssen Sie diesen Schritt nicht gehen. Als Österreicher sind Sie ein Bürger der EU und verfügen daher über die Möglichkeit der freien Arztwahl. Das bedeutet, Sie müssen bei dem häufig schambehafteten Thema der erektilen Dysfunktion nicht Ihren österreichischen Arzt ansprechen. Sie können diskret und legal eine in der EU registrierte Online-Arztpraxis aufsuchen. In diesem Rahmen fällt es vielen Betroffenen leichter, über verschiedene Themen zu sprechen.
In einer Online-Arztpraxis treffen Sie virtuell auf einen Arzt, der über eine EU-Zulassung verfügt. Diesen Termin können Sie sich wie ein Erstgespräch bei Ihrem Arzt vor Ort vorstellen. Dieser Arzt berät Sie seriös und diskret zum Thema erektile Dysfunktion. Im Anschluss an die ärztliche Konsultation stellt er Ihnen ein Online-Rezept für den benötigen PDE-5-Hemmer aus.
Ihr Rezept wird im Regelfall direkt an eine EU-Versandapotheke weitergeleitet, um Zeit zu sparen. So können Sie bereits nach wenigen Tagen das Potenzmittel in den Händen halten.
- Freie Arztwahl innerhalb der EU ermöglicht kompetente Beratung.
- Ein EU-Rezept gilt in jedem EU-Mitgliedsstaat.
- Ein Online-Rezept ist die digitale Version des klassischen Papierrezeptes.
- Es macht eine legale und diskrete Onlinebestellung von Potenzmitteln möglich.
Online-Rezept für Potenzmittel in Österreich: Wie funktioniert Dokteronline?
Österreicher können ihre Behandlung bei Dokteronline.com/DE bestellen, bei der Adresse müssen sie „Österreich“ als Land auswählen
Niemand muss sich auf unseriöse Bestellungen von Medikamenten im Internet einlassen. Denn die Gesundheitsplattform Dokteronline.com mit angegliedertem Online-Gesundheitsservice ist die perfekte und legal virtuelle Anlaufstelle für verschiedene medizinische Fragen.
Alle Ärzte und auch die kooperierenden Versandapotheken sind in der EU zugelassen sowie registriert. Dank freier Arztwahl können sowohl Sie als Patient als auch der Arzt sich flexibel virtuell treffen.
Für Ihren Besuch bei Dokteronline.com müssen Sie keine lange Anfahrt oder Wartezeit im Wartezimmer auf sich nehmen. Sie und Ihr Arzt treffen in einem virtuellen Kontext aufeinander. Ansonsten läuft alles wie sonst bei einem Arztbesuch ab. Das bedeutet, Sie sind während des Gesprächs nicht in einem Raum und können trotzdem problemlos über ein sehr persönliches Thema sprechen.
Dokteronline.com bietet Ihnen die Möglichkeit, das teilweise schambehaftete Thema der erektilen Dysfunktion diskret und seriös zu behandeln. Der Arzt führt hierzu ein virtuelles Gespräch mit Ihnen, in dem er Sie unter anderem über die korrekte Dosierung aufklärt.
- Auf der Gesundheitsplattform Dokteronline.com finden Sie verschiedene fachliche Informationen zum Thema erektile Dysfunktion. Alle zur Verfügung gestellten Informationen werden vor der Veröffentlichung von Ärzten mit EU-Zulassung sorgfältig überprüft und genehmigt.
- Im nächsten Schritt setzen Sie sich mit einem speziell entwickelten Fragebogen auseinander. Hier wird neben Ihrem allgemeinen Gesundheitszustand ein besonderer Fokus auf die erektile Dysfunktion gelegt.
- Nach dem erfolgreichen Ausfüllen können Sie einen EU-Arzt in einem virtuellen Arztgespräch konsultieren. Hierfür nimmt der Arzt Ihren Fragebogen als Grundlage und stellt bei Bedarf wichtige Rückfragen. Außerdem haben Sie in diesem Gespräch die Möglichkeit, Ihre spezifischen Fragen zu diesem Thema loszuwerden.
- Im Anschluss an diesen Termin wertet der EU-Arzt Ihre Daten aus und macht sich ein abschließendes Bild. Es folgt die Ausstellung des Online-Rezeptes. Alle gesammelten Erkenntnisse erhalten Sie via E-Mail zugesandt. In dieser E-Mail finden Sie außerdem einen Link. Dieser leitet Sie umgehend zu der Aufsichtsbehörde innerhalb der EU weiter, von der Ihr Arzt seine Zulassung hat.
- Das ausgestellte Online-Rezept erhalten Sie nicht direkt, sondern es wird umgehend an eine EU-Versandapotheke weitergeleitete, mit der eine Kooperation besteht. Sie haben keinen unnötigen Aufwand mit diesen administrativen Aufgaben. Ihre Aufgabe zu diesem Zeitpunkt ist es, Ihre Daten korrekt anzugeben. Achten Sie hierbei unbedingt darauf, dass als Empfangsland Österreich eingetragen ist.
- Sobald Ihr Online-Rezept bei der EU-Versandapotheke eingegangen ist, wird es auf seine Echtheit hin überprüft. Sofort im Anschluss an die erfolgreiche Prüfung wird der Versand für das gewünschte Potenzmittel in die Wege geleitet. Die EU-Versandapotheke hat hierbei ausschließlich originale Potenzmittel (PDE-5-Hemmer) auf Lager, die in EU-Staaten zugelassen und legal sind.
- Innerhalb weniger Tage erfolgt der sichere und diskrete Versand. Dank der neutralen Verpackung kann außerdem niemand von außen erkennen, was Sie bestellt haben.
Ausführliche Informationen zu beschriebenen Behandlungen sind auf den Internetseiten der Europäischen Arzneimittel-Agentur www.ema.europa.eu/en verfügbar.
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Dieser Artikel wurde zuletzt am 22.03.2022 geändert.
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Quellen:
- Darf ich rezeptpflichtige Medikamente online bestellen? In: Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT). URL: ombudsstelle.at
- Welche Gefahren gibt es beim Online-Kauf von Medikamenten? In: Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT). URL: https://www.ombudsstelle.at/faq/probleme-beim-warenkauf/duerfen-medikamente-online-verkauft-werden-3/
- Medikamente aus dem Internet. In: Das öffentliche Gesundheitsportal Österreichs / Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. URL: https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitsleistungen/medikamente/online-apotheke
- Thomas Karow, Ruth Lang-Roth, Allgemeine und Spezielle Pharmakologie und Toxikologie, Dr. med. Thomas Karow (2012 und 2013)
- Hein Lüllmann, Klaus Mohr, Martin Wehling, Pharmakologie und Toxikologie, Thieme Verlag (2002)
- Celine Müller, Apothekerin: Cialis? Da gibt’s doch jetzt was in günstig! In: DAZ.online (Deutsche Apotheker Zeitung). URL: www.deutsche-apotheker-zeitung.de, abgerufen am 10. Juni 2018.
- Patente für Arzneimittel. In: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. URL: vfa.de, abgerufen am 10. Juni 2018.
- Wirkstoffgehalt Glückssache. In: Pharmazeutische Zeitung online: Fachzeitschrift im Internet für Pharmazie, Medizin, Gesundheitspolitik und Wirtschaft. URL: pharmazeutische-zeitung.de, abgerufen am 10. Juni 2018.